Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Privatkunden
von
Musikverlag Wolf R. Reitz, sowie
der implementierten Firmen Digital TV News, Cop Records, Synergie
3000.
Inh. Wolf R. Reitz, Grünentorgasse 24, A - 1090 Wien
Stand 01.01.2011
1.
Allgemeines
Sämtliche
Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Andere
Bedingungen gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich
bestätigt werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten als
Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte. Sollte ein
Teil der jeweils mit unseren Kunden getroffenen vertraglichen
Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder
werden, so soll die Gültigkeit aller übrigen Vereinbarungen dadurch
nicht berührt werden. Der unwirksame Teil der Vereinbarungen ist in
einer solchen Weise umzudeuten oder durch eine solche Regelung zu
ersetzen, dass ihr Zweck auf zulässigem Wege erreicht wird.
2.
Angebot
Alle
Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Mit dem Veröffentlichen
eines Preisupdates bzw. einer neuen Preisliste werden alle vorherigen
Preislisten ungültig. Vertragsabschlüsse kommen erst durch unsere
schriftliche Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Ware zustande. Mündliche
Auskünfte und Zusagen sowie Angaben in Preislisten und Werbemedien
gleich welcher Art sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als
verbindlich bezeichnet sind. Alle sonstigen, auch später getroffenen
Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche
Bestätigung wirksam. Preisänderungen, Irrtümer und Druckfehler
vorbehaltlich.
3.
Preis
Alle
von uns genannten Preise sind Tagespreise per Stück und sofern nicht
anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer und zuzüglich
Versandkosten zu verstehen.
4.
Lieferung
Lieferung
ab Lager Wien. Versand per Paketdienst, Botendienst, Spedition
oder Post. Für den Transport werden nur die tatsächlichen bzw.
Speditionskosten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verrechnet.
Die Art des Versandes bleibt uns vorbehalten. Transportschäden müssen sofort
bei Zustellung beim Lieferanten schriftlich beanstandet und
innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Lieferung schriftlich an uns
gemeldet werden. Eine von uns zugesagte Lieferfrist beginnt nicht vor
Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages.
Zugesagte Liefertermine werden bestmöglich eingehalten, gelten aber nur
annähernd, sind nicht verbindlich, und berechtigen bei Lieferverzögerungen
den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs-,
Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen. Teillieferungen sind
zulässig. Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt und andere
Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches, insbesondere auch
Lieferverzögerungen und dergleichen seitens unserer Vorlieferanten
berechtigen uns unter Ausschluss von Gewährleistungs-,
Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen zur Verlängerung der
Fristen oder Aufhebung der Lieferverpflichtung. Dies gilt auch dann,
wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in
Verzug befinden. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des
Kunden, auch bei Teillieferungen. Versicherung der Ware erfolgt nur auf
Rechnung und ausdrücklichen Auftrag des Kunden. Mit der Absendung, spätestens
mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder dessen Beauftragten geht
die Verantwortung auf den Kunden über. Hat der Kunde die Ware nicht wie
vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, die Ware
entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des
Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung
stellen, oder auf Kosten und Gefahren des Kunden bei einem dazu befugten
Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf
Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen,
mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten
und die Ware anderweitig zu verwerten; diesfalls gilt überdies ein
pauschalierter Schadenersatz von 30 % des Bruttorechnungsbetrages als
vereinbart, wobei ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch ausdrücklich
vorbehalten bleibt. Der Besteller erklärt durch akzeptieren der AGB vor
Absenden der Onlinebestellung, dass er voll geschäftsfähig ist.
5.
Abholung bestellter Ware
Bestellte
Ware kann in unserem Geschäft in 1090 WIEN, Grünentorgasse 24 nach
Absprache abgeholt werden (Abholfrist 2 Wochen ab Bestelleingang, dann
gilt Annahmeverzug).
6.
Zahlung
Bei
Abholung der Ware erfolgt die Zahlung in bar. Lieferung nur gegen
Inkasso bzw. Vorauskassa (Überweisung, Paypal etc.) nach Erhalt unserer
Vorausrechnung ohne Skonto oder sonstige Abzüge. Schecks werden nicht
als Zahlungsmittel akzeptiert. Bei mangelnder Deckung des zu belastenden
Kontos behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen vor. Der Käufer
ist nicht berechtigt, wegen eigener, streitiger Gewährleistungsansprüche
den Kaufpreis zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten oder nicht
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht
geltend zu machen.
7.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche
von uns gelieferten Waren bleiben, bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises und aller Nebenkosten, unser Eigentum und können als
solches jederzeit von uns abgeholt werden. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag und hebt die
Pflichten des Kunden, insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises, nicht
auf. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung,
Verarbeitung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstiger Verfügung
über den gekauften Gegenstand an einen Dritten unzulässig. Von einer
Pfändung oder anderen Beeinträchtigung des Eigentums durch Dritte muss
uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet,
die Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere
die Kosten von Interventionsprozessen, so namentlich
Exszindierungsprozessen und dergleichen, zu tragen. Der Kunde ist
verpflichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den
Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln. Im Fall der Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde insbesondere eine allfällige
Wertminderung verschuldensunabhängig zu ersetzen. Veräußert der Kunde
den Liefergegenstand trotzdem, tritt er bereits jetzt alle daraus
entstandenen Ansprüche gegen seine Abnehmer bis zur Höhe unserer
Forderungen sicherungshalber an uns ab und nehmen wir diese Abtretung
hiermit an.
8.
Vertragsrücktritt / Rücktrittsrecht des Kunden
Der
Kunde kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im
Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der im
folgenden genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung
innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt
sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt
bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs
beim Kunden, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen
mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Sind wir unseren
Informationspflichten nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist
drei Monate ab den im vorigen Satz genannten Zeitpunkten. Kommen wir
unseren Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt
mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch uns die im
vorigen Satz genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.
Der Kunde hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über:
a) Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Kunden gegenüber
vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss
begonnen wird,
b) Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze
auf den Finanzmärkten, auf die wir keinen Einfluss haben, abhängt,
c) Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf
Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind,
die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
d) Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten
Sachen vom Kunden entsiegelt worden sind,
e) Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen
über periodische Druckschriften,
f) Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
g) Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen.
h) Downloadbare Produkte
Bei Ausübung des Rücktrittsrechts gemäß Abs 1 haben Zug um Zug
a) wir die vom Kunden geleisteten Zahlungen (abzüglich der vereinbarten
Transport- und Nebenkosten) zu erstatten und den vom Kunden auf die
Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie
b) der Kunde die empfangenen Leistungen zurückzustellen (wobei die
unmittelbaren Kosten der Rücksendung vereinbarungsgemäß vom Kunden zu
tragen sind) und uns ein angemessenes Entgelt für die Benützung,
einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene
Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme
der Leistungen in die Gewahrsame des Kunden ist für sich allein nicht
als Wertminderung anzusehen.
Aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Eröffnung eines
Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden oder bei Abweisung
eines solchen mangels Masse behalten wir uns den Rücktritt vom
geschlossenen Vertrag vor, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze
erfüllt ist. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom
geschlossenen Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so sind
wir berechtigt, nach eigener Wahl entweder auf der Erfüllung des
Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im
letzteren Fall kann der Kunde verpflichtet werden, eine Stornogebühr in
Höhe von 30 % des Bruttorechnungsbetrages zu bezahlen. Die
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches
behalten wir uns ausdrücklich vor.
9.
Reklamationen
Retouren
von defekten Waren werden ausschließlich nach vorheriger schriftlicher
detaillierter Fehlerbeschreibung und Genehmigung zur Rücksendung "Versand
frei Haus" (Porto zahlt der Absender) an MUSIKVERLAG WOLF R.
REITZ, Grünentorgasse 24, A-1090 WIEN, mit Rechnungskopie und genauer
Beschreibung des Fehlers zurückgenommen. "Unfreie
Sendungen" werden nicht angenommen und gehen umgehend auf
Kosten des Senders zurück. Waren, die nicht von uns geliefert wurden
und außerhalb der Garantiezeit sind werden kostenpflichtig retourniert!
Bei reklamierter Ware, die trotz eingehender Prüfung keine Fehler
aufweist, kann eine Aufwandspauschale berechnet werden. Die Rücklieferung
erfolgt unfrei.
10.
Gewährleistung, Garantie und Haftung
Die
Garantie (Bring In) beträgt, falls in den Preislisten nicht anders
angegeben, 6 Monate ab dem Rechnungsdatum, die Gewährleistungsfrist
beträgt 24 Monate. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist/Garantiefrist
ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, auch bei
versteckten Mängeln, ausgeschlossen. Mängel durch Transportschäden müssen
unverzüglich bei Erhalt der Ware beim zustellenden Lieferanten (Vermerk am
Lieferschein) und bei MUSIKVERLAG WOLF R. REITZ in schriftlicher Form
gerügt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die übernommenen Waren
unverzüglich entsprechend zu untersuchen und auf ihre Mängelfreiheit
zu überprüfen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge wird nach unserer
Wahl für fehlerhafte Gegenstände Ersatz geliefert bzw. verbessert oder
aber sind wir berechtigt, eine Gutschrift über den Kaufpreis
auszustellen. Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere
Preisminderung, Rücktritt und Wandlung bestehen nicht, wobei
insbesondere sämtliche Schadenersatzansprüche und
Irrtumsanfechtungsansprüche, die aus einer allfälligen mangelhaften
Lieferung entstehen, ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung
umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse
bzw. Bedienungsfehler entstehen. Die Abtretung von Gewährleistungs- und
Schadenersatzansprüchen und dergleichen ist unzulässig. Der Kunde
verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für
Sachschäden, die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet (§ 9 PHG).
Für den Fall, dass der Kunde die vertragsgegenständliche Ware an einen
anderen Unternehmer weiterveräußert, verpflichtet er sich, den obigen
Verzicht gemäß § 9 PHG an diesen zu überbinden. Für den Fall, dass
eine solche Überbindung ausbleiben sollte, verpflichtet sich der Kunde,
uns schad- und klaglos zu halten und alle Kosten, die uns im
Zusammenhang mit einer Haftungsinanspruchnahme entstehen, zu ersetzen.
Sollte der Kunde selbst im Rahmen des PHG zur Haftung herangezogen
werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf jeglichen
Regress.
11.
Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Für
alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches Recht. Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht. Die Vertragspartner
sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck
der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt; kommt es zu keiner
solchen Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei
Verbrauchergeschäften sind die einen Verbraucher in seinen Rechten
beschränkenden Bestimmungen zumindest soweit wirksam, als sie mit dem
Konsumentenschutzgesetz vereinbar sind, und werden die unwirksamen
Bestimmungen durch die gesetzlichen Vorschriften ersetzt. Als
Gerichtsstand vereinbaren die Vertragsteile die sachlich zuständigen
Gerichte in Wien, wobei wir jedoch berechtigt sind, nach unserer
Wahl Klagen auch bei anderen Gerichten, sofern ein anderer Gerichtsstand
gegeben ist, anhängig zu machen.
12.
Erfüllungsort
Erfüllungsort
ist der Sitz unseres Unternehmens.
13.
Datenverarbeitung
Der
Kunde anerkennt, dass die im Vertrag angeführten Daten über den Kunden
für Zwecke unserer Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und
verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen
Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken
von uns verwendet. Die Daten werden nach dem derzeit gültigen
Datenschutzgesetz behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Musiker und Firmenkunden
der
Firmen Musikverlag Wolf R. Reitz, Digital TV News, COP Records, Synergie
3000
Inh. Wolf R. Reitz, Grünentorgasse 24, A - 1090 WIEN
Stand
01.01.2011
1.
Allgemeines
Die
Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von Musikverlag Wolf R.
Reitz finden auf sämtliche Verträge zur Promotion und Herstellung
audiovisueller Datenträger und deren Bedruckung Anwendung. Soweit der
Besteller für den Bezug von Waren eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen
verwendet, werden sie nur insoweit anerkannt, als sich aus dem
Vertragsschluss nicht ergibt, dass die Geschäftsbedingungen von
Musikverlag Wolf R. Reitz den Geschäftsbedingungen des Bestellers
vorgehen oder die Geschäftsbedingungen der Vertragsparteien sich nicht
widersprechen. Mündliche oder schriftliche Aufträge des Bestellers
werden erst wirksam, wenn sie durch Musikverlag Wolf R. Reitz
schriftlich bestätigt werden. Die schriftliche Bestätigung ist für
die Wirksamkeit des Auftrags auch Voraussetzung, wenn Musikverlag Wolf
R. Reitz und Besteller in ständigen Geschäftsbeziehungen über die
Herstellung oder Bedruckung von Ton-, Bild- und sonstigen Datenträgern
stehen.
2. Obliegenheiten des Bestellers
Der
Besteller übergibt/übersendet Musikverlag Wolf R. Reitz kostenfrei sämtliche
für die Herstellung oder Bedruckung der Ton-, Bild- und sonstigen
Datenträgern erforderlichen Fertigungsmaterialien wie Masterbänder,
Druckfilme, Lithografien u.a. Musikverlag Wolf R. Reitz ist nicht
verpflichtet, die vom Besteller übergebenen Materialien auf ihre Qualität
und Eignung in inhaltlicher und technischer Hinsicht zu überprüfen.
Musikverlag Wolf R. Reitz haftet nicht für Mängel und Schäden, die
sich daraus ergeben, dass die übergebenen Fertigungsmaterialien
mangelhaft oder schadhaft sind.
3.
Lieferzeit
Sofern
die Parteien eine Lieferzeit vereinbart haben, verlängert die
Lieferzeit sich um den Zeitraum, um den Musikverlag Wolf R. Reitz die
erforderlichen Fertigungsmaterialien verspätet übergeben wurden. Auch
wenn die Vertragsparteien eine Lieferzeit vereinbart haben, ist
Musikverlag Wolf R. Reitz berechtigt, Lieferungen ganz oder teilweise
zurückzubehalten, solange Musikverlag Wolf R. Reitz aus der gesamten
Geschäftsbeziehung zum Besteller noch Gegenforderungen, insbesondere
Zahlungsansprüche zustehen, wobei es nicht darauf ankommt, ob die
Gegenansprüche unstrittig, gerichtlich festgestellt oder vom Besteller
anerkannt wurden. Musikverlag Wolf R. Reitz ist berechtigt,
Teillieferungen zu leisten.
4.
Leistungs- und Erfüllungsort
Leistungs-
und
Erfüllungsort für die vertraglichen Pflichten von Musikverlag Wolf R.
Reitz und vom Besteller ist Wien. Der Besteller ist
verpflichtet, die von Musikverlag produzierten Ton-, Bild- oder sonstigen
Datenträger an der Herstellungsstätte von Musikverlag Wolf R. Reitz
abzuholen. Musikverlag Wolf R. Reitz steht es frei, die hergestellten
Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger an den Besteller auszuliefern.
Die Lieferung erfolgt in diesem Falle ab Herstellungsstätte auf
Rechnung des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder
einer zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe von
Musikverlag Wolf R. Reitz an den Transporteur auf den Besteller über.
Die Kosten der Übergabe trägt der Besteller, soweit sie dem Besteller
von Musikverlag Wolf R. Reitz einzeln nachgewiesen werden. Die Lasten
der übergebenen Sache gehen mit der Übergabe auf den Besteller über.
Musikverlag Wolf R. Reitz ist berechtigt, vertraglich vereinbarte
Leistungen ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.
5.
Preise
Sofern
Musikverlag Wolf R. Reitz und der Besteller keinen Festpreis vereinbart
haben, ist Musikverlag Wolf R. Reitz berechtigt, das Entgelt für die
hergestellten Ton-, Bild- und sonstigen Datenträger unter Berücksichtigung
von Angemessenheit und Üblichkeit zu bestimmen. Diese Berechtigung
steht Musikverlag Wolf R. Reitz auch zu, wenn der Besteller bei einer
Festpreisabsprache mit der Übergabe der Fertigungsmaterialien an
Musikverlag Wolf R. Reitz in Verzug gerät. Sonderwünsche des
Bestellers hinsichtlich der Verpackung der hergestellten Ton-, Bild- und
sonstigen Datenträger werden gesondert berechnet, wobei Musikverlag
Wolf R. Reitz auch diesbezüglich wiederum das Recht zusteht, das
Entgelt nach billigem Ermessen zu bestimmen.
6.
Fälligkeit
Das
Entgelt für die hergestellten Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger
wird grundsätzlich bei der Übergabe der Datenträger an den Besteller
oder den Transporteur fällig. Musikverlag Wolf R. Reitz ist berechtigt,
die Übergabe an den Besteller von der Zahlung des Entgeltes abhängig
zu machen. Wenn Musikverlag Wolf R. Reitz dem Besteller oder dem
Transporteur die Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger übergibt, ohne
vom Besteller gleichzeitig das Entgelt zu erhalten, muss das Entgelt spätestens
zum letzten Tage des Monatsgezahlt werden, in dem die Übergabe an den
Besteller oder Transporteur erfolgt. Musikverlag Wolf R. Reitz ist
daneben berechtigt, den Besteller vor Ablauf des letzten Tages des
Monats auch schon durch eine Mahnung bereits in Verzug zu setzen. Die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder einer Aufrechnung
durch den Besteller ist nur zulässig, wenn dessen Forderungen und Ansprüche
entweder unbestritten, gerichtlich festgestellt oder von Musikverlag
Wolf R. Reitz anerkannt worden sind. Gerät der Besteller in Verzug, ist
er verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat an Musikverlag
Wolf R. Reitz zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens
bleibt Musikverlag Wolf R. Reitz vorbehalten. Der Besteller ist
berechtigt, Musikverlag Wolf R. Reitz nachzuweisen, dass Musikverlag
Wolf R. Reitz ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist.
7.
Gewährleistung
Der
Besteller ist verpflichtet, die hergestellten Ton-, Bild- oder sonstigen
Datenträger unverzüglich sorgfältig auf Mängel zu untersuchen.
Sollte er dabei einen Mangel feststellen, ist er verpflichtet,
Musikverlag Wolf R. Reitz unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) den
Mangel anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die unverzügliche Anzeige,
gilt die Ware als genehmigt, soweit sie nicht Mängel aufweist, die bei
einer sorgfältigen Untersuchung nicht erkennbar waren. Zeigt sich ein
solcher verdeckter Mangel, ist der Besteller verpflichtet, diesen Mangel
ebenfalls unverzüglich Musikverlag Wolf R. Reitz anzuzeigen.
Anderenfalls gilt die Ware auch hinsichtlich dieses Mangels als
genehmigt. Den Besteller treffen die gleichen Untersuchungs- und Rügepflichten
auch hinsichtlich einer Mehr- oder Minderlieferung mit den gleichen
rechtlichen Folgen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % gelten als
genehmigt. Zeigt der Besteller einen berechtigten Mangel unverzüglich
an, ist Musikverlag Wolf R. Reitz berechtigt, Ersatz zu leisten. Ein
Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht erst, nachdem auch die
Ersatzlieferung mangelhaft war, wobei auch hinsichtlich der
Ersatzlieferung die gleichen Untersuchungs- und Rügepflichten wie bei
der ersten Lieferung gelten.
8.
Haftung
Die
Haftung von Musikverlag Wolf R. Reitz beschränkt sich auf die
schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die vorsätzliche
oder grob fahrlässige Verletzung anderer Vertragspflichten durch
leitende Angestellte und einfache Erfüllungsgehilfen, wobei eine
Haftung für einfache Erfüllungsgehilfen dann nicht besteht, sofern ein
Handelsbrauch eine Haftung für einfache Erfüllungsgehilfen nicht
vorsieht. Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auf jeden
vertraglichen und gesetzlichen Haftungsgrund einschließlich Verschulden
bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, Verzug und Unmöglichkeit.
Keine Haftung erfolgt bei technischem Gebrechen und höherer Gewalt.
9.
Rechtegarantie
Der
Besteller garantiert, dass er berechtigt ist, die Ton-, Bild- oder
sonstigen Datenträger vervielfältigen zu dürfen. Er garantiert
insbesondere, dass die Vervielfältigung nicht gegen Urheber- und
verwandte Schutzrechte, sonstige gewerbliche Schutzrechte, das
Wettbewerbsrecht, Strafgesetze oder Jugendschutzbestimmungen verstößt.
Der Besteller trägt die alleinige Verantwortung für den Erwerb von
Nutzungsrechten von Verwertungsgesellschaften, die für die Vervielfältigung
und den Vertrieb der Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger
erforderlich sind. Sollte aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung der
Parteien die Anmeldung und Bezahlung solcher Lizenzen durch Musikverlag
Wolf R. Reitz erfolgen, ist Musikverlag Wolf R. Reitz berechtigt, die
dabei anfallenden Auslagen vom Besteller als Vorauszahlung zu fordern
und die Produktion der Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger solange
einzustellen, wie der Besteller die erforderliche Vorauszahlung nicht
erbracht hat. Der Besteller wird Musikverlag Wolf R. Reitz in diesem
Falle außerdem spätestens mit Übergabe der Fertigungsmaterialien alle
Informationen mitteilen, die für die ordnungsgemäße Anmeldung bei
allen einschlägigen Verwertungsgesellschaften benötigt werden. Wenn
Musikverlag Wolf R. Reitz von Dritten wegen der Verletzung eines der
vorgenannten Rechte in Anspruch genommen wird, stellt der Besteller
Musikverlag Wolf R. Reitz von allen Kosten, die mit der Inanspruchnahme
verbunden sind, einschließlich der Gerichts- und Rechtsanwaltskosten
frei. Musikverlag Wolf R. Reitz ist nicht verpflichtet, sich gegen die
Inanspruchnahme zu verteidigen. Sobald Musikverlag Wolf R. Reitz von
Dritten wegen der Verletzung eines der genannten Rechte in Anspruch
genommen wird, wird Musikverlag Wolf R. Reitz den Besteller hiervon
unverzüglich benachrichtigen. Der Besteller ist verpflichtet, mit dem
Dritten unverzüglich Kontakt aufzunehmen und sich zur Verantwortung für
die Herstellung zu bekennen.
10.
Eigentumsvorbehalt
Die
von Musikverlag Wolf R. Reitz hergestellten Ton-, Bild- oder sonstigen
Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller
Zahlungsansprüche von Musikverlag Wolf R. Reitz gegen den Besteller -
gleich aus welchem Rechtsgrund - Eigentum von Musikverlag Wolf R. Reitz.
Sofern der Besteller die Ware zum gewerblichen Weitervertrieb herstellen
ließ, ist er bis auf Widerruf durch Musikverlag Wolf R. Reitz
berechtigt, die hergestellten Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger an
gewerbliche Abnehmer weiterzuverkaufen. In diesem Falle tritt der
Besteller schon jetzt seine Forderungen - gleich aus welchem Rechtsgrund
-aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an
Musikverlag Wolf R. Reitz ab. Der Besteller ist berechtigt, die
abgetretene Forderung einzuziehen. Der Besteller verliert diese
Berechtigung, wenn eine von Musikverlag Wolf R. Reitz gesetzte
Zahlungsfrist fruchtlos verstreicht, die Musikverlag Wolf R. Reitz dem
Besteller mit der Androhung gesetzt hat, bei Fristablauf die Abtretung
den Abnehmern des Bestellers offen zulegen. Der Besteller ist
verpflichtet, Musikverlag Wolf R. Reitz sämtliche gewerblichen Abnehmer
der von Musikverlag Wolf R. Reitz hergestellten Ton-, Bild- oder
sonstigen Datenträger unter Angabe von Namen und Anschriften unverzüglich
anzuzeigen, sobald der Besteller die Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger
an den jeweiligen Abnehmer übergeben hat. Wenn der Besteller mit seinem
Abnehmer ein Kontokorrent vereinbart hat, wird anstelle der abgetretenen
Forderung aus dem Einzelgeschäft zwischen dem Besteller und seinem
Kunden die Forderung des Bestellers aus dem Kontokorrent an Musikverlag
Wolf R. Reitz nach gleicher Maßgabe abgetreten. Die Abtretung der
Forderung aus dem Kontokorrent erfolgt in Höhe des
Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware. Versicherungs- und
Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen seinen Kunden werden
gleichzeitig abgetreten. Soweit die Forderung des Bestellers gegen
seinen Kunden aus der Warenlieferung oder dem Kontokorrent die Forderung
von Musikverlag Wolf R. Reitz gegen den Besteller überschreitet,
bezieht sich die Abtretung an Musikverlag Wolf R. Reitz auf den
erststelligen Teilbetrag der Forderung des Bestellers gegen den Kunden.
Wurde der erststellige Teilbetrag oder ein weiterer Teilbetrag der
Gesamtforderung befriedigt, ohne dass die Zahlungsansprüche von
Musikverlag Wolf R. Reitz gegen den Besteller erfüllt wurden, erstreckt
sich die Abtretung auf den jeweils erstrangigen nachfolgenden
Zahlungsanspruch des Bestellers gegen seinen Kunden.
11.
Werbung
Musikverlag
Wolf R. Reitz darf in branchenüblicher Weise mit einem Hinweis auf den
Besteller oder den produzierten Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger
Eigenwerbung machen.
12.
Schlussbestimmungen
Mündliche
Nebenabreden wurden nicht getroffen. Soweit von einer Bestimmung des
Vertrages abgewichen werden soll, ist die Schriftform erforderlich. Dies
gilt auch für eine Abrede, mit der für die Zukunft vom
Schriftformerfordernis abgesehen werden soll. Sollte eine der
Individualabreden der Parteien unwirksam sein, verpflichten sich die
Parteien, diese Individualabrede durch eine Bestimmung zu ersetzen, die
dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Sollte eine der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Musikverlag Wolf
R. Reitz unwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen fort. Die
Parteien vereinbaren die Anwendung des österreichischen Rechtes.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Musikverlag Wolf R.
Reitz ist berechtigt, Daten des Auftraggebers in ihrer EDV-Anlage zu
speichern und zur Erfüllung dieses Vertrages sowie zur Durchsetzung von
Ansprüche von Musikverlag Wolf R. Reitz gegen den Besteller an Dritte
weiterzugeben.
|