Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Privatkunden
von Musikverlag Wolf R. Reitz, sowie der implementierten Firmen Digital TV News, Cop Records, Synergie 3000.
Inh. Wolf R. Reitz, Grünentorgasse 24, A - 1090 Wien

Stand 01.01.2011

1. Allgemeines
Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte. Sollte ein Teil der jeweils mit unseren Kunden getroffenen vertraglichen Vereinbarungen einschließlich dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so soll die Gültigkeit aller übrigen Vereinbarungen dadurch nicht berührt werden. Der unwirksame Teil der Vereinbarungen ist in einer solchen Weise umzudeuten oder durch eine solche Regelung zu ersetzen, dass ihr Zweck auf zulässigem Wege erreicht wird.

2. Angebot
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Mit dem Veröffentlichen eines Preisupdates bzw. einer neuen Preisliste werden alle vorherigen Preislisten ungültig. Vertragsabschlüsse kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Auslieferung der Ware zustande. Mündliche Auskünfte und Zusagen sowie Angaben in Preislisten und Werbemedien gleich welcher Art sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Alle sonstigen, auch später getroffenen Vereinbarungen oder Nebenabreden werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Preisänderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehaltlich.

3. Preis
Alle von uns genannten Preise sind Tagespreise per Stück und sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, inklusive Umsatzsteuer und zuzüglich Versandkosten zu verstehen.

4. Lieferung
Lieferung ab Lager Wien. Versand per Paketdienst, Botendienst, Spedition oder Post. Für den Transport werden nur die tatsächlichen  bzw. Speditionskosten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verrechnet. Die Art des Versandes bleibt uns vorbehalten. Transportschäden müssen sofort bei Zustellung beim Lieferanten schriftlich beanstandet und innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Lieferung schriftlich an uns gemeldet werden. Eine von uns zugesagte Lieferfrist beginnt nicht vor Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages. Zugesagte Liefertermine werden bestmöglich eingehalten, gelten aber nur annähernd, sind nicht verbindlich, und berechtigen bei Lieferverzögerungen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen. Teillieferungen sind zulässig. Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt und andere Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereiches, insbesondere auch Lieferverzögerungen und dergleichen seitens unserer Vorlieferanten berechtigen uns unter Ausschluss von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und Schadenersatzansprüchen zur Verlängerung der Fristen oder Aufhebung der Lieferverpflichtung. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns in Verzug befinden. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden, auch bei Teillieferungen. Versicherung der Ware erfolgt nur auf Rechnung und ausdrücklichen Auftrag des Kunden. Mit der Absendung, spätestens mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder dessen Beauftragten geht die Verantwortung auf den Kunden über. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahren des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; diesfalls gilt überdies ein pauschalierter Schadenersatz von 30 % des Bruttorechnungsbetrages als vereinbart, wobei ein darüber hinausgehender Schadenersatzanspruch ausdrücklich vorbehalten bleibt. Der Besteller erklärt durch akzeptieren der AGB vor Absenden der Onlinebestellung, dass er voll geschäftsfähig ist.

5. Abholung bestellter Ware
Bestellte Ware kann in unserem Geschäft in 1090 WIEN, Grünentorgasse 24 nach Absprache abgeholt werden (Abholfrist 2 Wochen ab Bestelleingang, dann gilt Annahmeverzug).

6. Zahlung
Bei Abholung der Ware erfolgt die Zahlung in bar.  Lieferung nur gegen Inkasso bzw. Vorauskassa (Überweisung, Paypal etc.) nach Erhalt unserer Vorausrechnung ohne Skonto oder sonstige Abzüge. Schecks werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert. Bei mangelnder Deckung des zu belastenden Kontos behalten wir uns die Berechnung von Verzugszinsen vor. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen eigener, streitiger Gewährleistungsansprüche den Kaufpreis zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

7. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten, unser Eigentum und können als solches jederzeit von uns abgeholt werden. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag und hebt die Pflichten des Kunden, insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises, nicht auf. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist eine Veräußerung, Verarbeitung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder sonstiger Verfügung über den gekauften Gegenstand an einen Dritten unzulässig. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung des Eigentums durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde ist verpflichtet, die Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere die Kosten von Interventionsprozessen, so namentlich Exszindierungsprozessen und dergleichen, zu tragen. Der Kunde ist verpflichtet, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln. Im Fall der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde insbesondere eine allfällige Wertminderung verschuldensunabhängig zu ersetzen. Veräußert der Kunde den Liefergegenstand trotzdem, tritt er bereits jetzt alle daraus entstandenen Ansprüche gegen seine Abnehmer bis zur Höhe unserer Forderungen sicherungshalber an uns ab und nehmen wir diese Abtretung hiermit an.

8. Vertragsrücktritt / Rücktrittsrecht des Kunden
Der Kunde kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der im folgenden genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Kunden, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Sind wir unseren Informationspflichten nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den im vorigen Satz genannten Zeitpunkten. Kommen wir unseren Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch uns die im vorigen Satz genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.
Der Kunde hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über:
a) Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Kunden gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird,
b) Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die wir keinen Einfluss haben, abhängt,
c) Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
d) Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Kunden entsiegelt worden sind,
e) Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften,
f) Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
g) Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen.

h) Downloadbare Produkte

Bei Ausübung des Rücktrittsrechts gemäß Abs 1 haben Zug um Zug
a) wir die vom Kunden geleisteten Zahlungen (abzüglich der vereinbarten Transport- und Nebenkosten) zu erstatten und den vom Kunden auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie
b) der Kunde die empfangenen Leistungen zurückzustellen (wobei die unmittelbaren Kosten der Rücksendung vereinbarungsgemäß vom Kunden zu tragen sind) und uns ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Kunden ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.

Aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Kunden oder bei Abweisung eines solchen mangels Masse behalten wir uns den Rücktritt vom geschlossenen Vertrag vor, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom geschlossenen Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so sind wir berechtigt, nach eigener Wahl entweder auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall kann der Kunde verpflichtet werden, eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des Bruttorechnungsbetrages zu bezahlen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches behalten wir uns ausdrücklich vor.


9. Reklamationen
Retouren von defekten Waren werden ausschließlich nach vorheriger schriftlicher detaillierter Fehlerbeschreibung und Genehmigung zur Rücksendung "Versand frei Haus" (Porto zahlt der Absender) an MUSIKVERLAG WOLF R. REITZ, Grünentorgasse 24, A-1090 WIEN, mit Rechnungskopie und genauer Beschreibung des Fehlers zurückgenommen. "Unfreie Sendungen" werden nicht angenommen und gehen umgehend auf Kosten des Senders zurück. Waren, die nicht von uns geliefert wurden und außerhalb der Garantiezeit sind werden kostenpflichtig retourniert! Bei reklamierter Ware, die trotz eingehender Prüfung keine Fehler aufweist, kann eine Aufwandspauschale berechnet werden. Die Rücklieferung erfolgt unfrei.

10. Gewährleistung, Garantie und Haftung
Die Garantie (Bring In) beträgt, falls in den Preislisten nicht anders angegeben, 6 Monate ab dem Rechnungsdatum, die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist/Garantiefrist ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, auch bei versteckten Mängeln, ausgeschlossen. Mängel durch Transportschäden müssen unverzüglich bei Erhalt der Ware beim zustellenden Lieferanten (Vermerk am Lieferschein) und bei MUSIKVERLAG WOLF R. REITZ in schriftlicher Form gerügt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die übernommenen Waren unverzüglich entsprechend zu untersuchen und auf ihre Mängelfreiheit zu überprüfen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge wird nach unserer Wahl für fehlerhafte Gegenstände Ersatz geliefert bzw. verbessert oder aber sind wir berechtigt, eine Gutschrift über den Kaufpreis auszustellen. Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Preisminderung, Rücktritt und Wandlung bestehen nicht, wobei insbesondere sämtliche Schadenersatzansprüche und Irrtumsanfechtungsansprüche, die aus einer allfälligen mangelhaften Lieferung entstehen, ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse bzw. Bedienungsfehler entstehen. Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen und dergleichen ist unzulässig. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Sachschäden, die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet (§ 9 PHG). Für den Fall, dass der Kunde die vertragsgegenständliche Ware an einen anderen Unternehmer weiterveräußert, verpflichtet er sich, den obigen Verzicht gemäß § 9 PHG an diesen zu überbinden. Für den Fall, dass eine solche Überbindung ausbleiben sollte, verpflichtet sich der Kunde, uns schad- und klaglos zu halten und alle Kosten, die uns im Zusammenhang mit einer Haftungsinanspruchnahme entstehen, zu ersetzen. Sollte der Kunde selbst im Rahmen des PHG zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber ausdrücklich auf jeglichen Regress.

11. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen nicht. Die Vertragspartner sind verpflichtet, eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt; kommt es zu keiner solchen Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Verbrauchergeschäften sind die einen Verbraucher in seinen Rechten beschränkenden Bestimmungen zumindest soweit wirksam, als sie mit dem Konsumentenschutzgesetz vereinbar sind, und werden die unwirksamen Bestimmungen durch die gesetzlichen Vorschriften ersetzt. Als Gerichtsstand vereinbaren die Vertragsteile die sachlich zuständigen Gerichte in Wien, wobei wir jedoch berechtigt sind, nach unserer Wahl Klagen auch bei anderen Gerichten, sofern ein anderer Gerichtsstand gegeben ist, anhängig zu machen.

12. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

13. Datenverarbeitung
Der Kunde anerkennt, dass die im Vertrag angeführten Daten über den Kunden für Zwecke unserer Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken von uns verwendet. Die Daten werden nach dem derzeit gültigen Datenschutzgesetz behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Musiker und Firmenkunden
der Firmen Musikverlag Wolf R. Reitz, Digital TV News, COP Records, Synergie 3000
Inh. Wolf R. Reitz,  Grünentorgasse 24, A - 1090 WIEN

Stand 01.01.2011


1. Allgemeines

Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von Musikverlag Wolf R. Reitz finden auf sämtliche Verträge zur Promotion und Herstellung audiovisueller Datenträger und deren Bedruckung Anwendung. Soweit der Besteller für den Bezug von Waren eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, werden sie nur insoweit anerkannt, als sich aus dem Vertragsschluss nicht ergibt, dass die Geschäftsbedingungen von Musikverlag Wolf R. Reitz den Geschäftsbedingungen des Bestellers vorgehen oder die Geschäftsbedingungen der Vertragsparteien sich nicht widersprechen. Mündliche oder schriftliche Aufträge des Bestellers werden erst wirksam, wenn sie durch Musikverlag Wolf R. Reitz schriftlich bestätigt werden. Die schriftliche Bestätigung ist für die Wirksamkeit des Auftrags auch Voraussetzung, wenn Musikverlag Wolf R. Reitz und Besteller in ständigen Geschäftsbeziehungen über die Herstellung oder Bedruckung von Ton-, Bild- und sonstigen Datenträgern stehen.


2. Obliegenheiten des Bestellers

Der Besteller übergibt/übersendet Musikverlag Wolf R. Reitz kostenfrei sämtliche für die Herstellung oder Bedruckung der Ton-, Bild- und sonstigen Datenträgern erforderlichen Fertigungsmaterialien wie Masterbänder, Druckfilme, Lithografien u.a. Musikverlag Wolf R. Reitz ist nicht verpflichtet, die vom Besteller übergebenen Materialien auf ihre Qualität und Eignung in inhaltlicher und technischer Hinsicht zu überprüfen. Musikverlag Wolf R. Reitz haftet nicht für Mängel und Schäden, die sich daraus ergeben, dass die übergebenen Fertigungsmaterialien mangelhaft oder schadhaft sind.

3. Lieferzeit

Sofern die Parteien eine Lieferzeit vereinbart haben, verlängert die Lieferzeit sich um den Zeitraum, um den Musikverlag Wolf R. Reitz die erforderlichen Fertigungsmaterialien verspätet übergeben wurden. Auch wenn die Vertragsparteien eine Lieferzeit vereinbart haben, ist Musikverlag Wolf R. Reitz berechtigt, Lieferungen ganz oder teilweise zurückzubehalten, solange Musikverlag Wolf R. Reitz aus der gesamten Geschäftsbeziehung zum Besteller noch Gegenforderungen, insbesondere Zahlungsansprüche zustehen, wobei es nicht darauf ankommt, ob die Gegenansprüche unstrittig, gerichtlich festgestellt oder vom Besteller anerkannt wurden. Musikverlag Wolf R. Reitz ist berechtigt, Teillieferungen zu leisten.

4. Leistungs- und Erfüllungsort

Leistungs- und Erfüllungsort für die vertraglichen Pflichten von Musikverlag Wolf R. Reitz und vom Besteller ist Wien. Der Besteller ist verpflichtet, die von Musikverlag produzierten Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger an der Herstellungsstätte von Musikverlag Wolf R. Reitz abzuholen. Musikverlag Wolf R. Reitz steht es frei, die hergestellten Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger an den Besteller auszuliefern. Die Lieferung erfolgt in diesem Falle ab Herstellungsstätte auf Rechnung des Bestellers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe von Musikverlag Wolf R. Reitz an den Transporteur auf den Besteller über. Die Kosten der Übergabe trägt der Besteller, soweit sie dem Besteller von Musikverlag Wolf R. Reitz einzeln nachgewiesen werden. Die Lasten der übergebenen Sache gehen mit der Übergabe auf den Besteller über. Musikverlag Wolf R. Reitz ist berechtigt, vertraglich vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.

5. Preise

Sofern Musikverlag Wolf R. Reitz und der Besteller keinen Festpreis vereinbart haben, ist Musikverlag Wolf R. Reitz berechtigt, das Entgelt für die hergestellten Ton-, Bild- und sonstigen Datenträger unter Berücksichtigung von Angemessenheit und Üblichkeit zu bestimmen. Diese Berechtigung steht Musikverlag Wolf R. Reitz auch zu, wenn der Besteller bei einer Festpreisabsprache mit der Übergabe der Fertigungsmaterialien an Musikverlag Wolf R. Reitz in Verzug gerät. Sonderwünsche des Bestellers hinsichtlich der Verpackung der hergestellten Ton-, Bild- und sonstigen Datenträger werden gesondert berechnet, wobei Musikverlag Wolf R. Reitz auch diesbezüglich wiederum das Recht zusteht, das Entgelt nach billigem Ermessen zu bestimmen.

6. Fälligkeit

Das Entgelt für die hergestellten Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger wird grundsätzlich bei der Übergabe der Datenträger an den Besteller oder den Transporteur fällig. Musikverlag Wolf R. Reitz ist berechtigt, die Übergabe an den Besteller von der Zahlung des Entgeltes abhängig zu machen. Wenn Musikverlag Wolf R. Reitz dem Besteller oder dem Transporteur die Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger übergibt, ohne vom Besteller gleichzeitig das Entgelt zu erhalten, muss das Entgelt spätestens zum letzten Tage des Monatsgezahlt werden, in dem die Übergabe an den Besteller oder Transporteur erfolgt. Musikverlag Wolf R. Reitz ist daneben berechtigt, den Besteller vor Ablauf des letzten Tages des Monats auch schon durch eine Mahnung bereits in Verzug zu setzen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder einer Aufrechnung durch den Besteller ist nur zulässig, wenn dessen Forderungen und Ansprüche entweder unbestritten, gerichtlich festgestellt oder von Musikverlag Wolf R. Reitz anerkannt worden sind. Gerät der Besteller in Verzug, ist er verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat an Musikverlag Wolf R. Reitz zu zahlen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt Musikverlag Wolf R. Reitz vorbehalten. Der Besteller ist berechtigt, Musikverlag Wolf R. Reitz nachzuweisen, dass Musikverlag Wolf R. Reitz ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist.

7. Gewährleistung

Der Besteller ist verpflichtet, die hergestellten Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger unverzüglich sorgfältig auf Mängel zu untersuchen. Sollte er dabei einen Mangel feststellen, ist er verpflichtet, Musikverlag Wolf R. Reitz unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) den Mangel anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die unverzügliche Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, soweit sie nicht Mängel aufweist, die bei einer sorgfältigen Untersuchung nicht erkennbar waren. Zeigt sich ein solcher verdeckter Mangel, ist der Besteller verpflichtet, diesen Mangel ebenfalls unverzüglich Musikverlag Wolf R. Reitz anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware auch hinsichtlich dieses Mangels als genehmigt. Den Besteller treffen die gleichen Untersuchungs- und Rügepflichten auch hinsichtlich einer Mehr- oder Minderlieferung mit den gleichen rechtlichen Folgen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % gelten als genehmigt. Zeigt der Besteller einen berechtigten Mangel unverzüglich an, ist Musikverlag Wolf R. Reitz berechtigt, Ersatz zu leisten. Ein Anspruch auf Wandlung oder Minderung besteht erst, nachdem auch die Ersatzlieferung mangelhaft war, wobei auch hinsichtlich der Ersatzlieferung die gleichen Untersuchungs- und Rügepflichten wie bei der ersten Lieferung gelten.

8. Haftung

Die Haftung von Musikverlag Wolf R. Reitz beschränkt sich auf die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung anderer Vertragspflichten durch leitende Angestellte und einfache Erfüllungsgehilfen, wobei eine Haftung für einfache Erfüllungsgehilfen dann nicht besteht, sofern ein Handelsbrauch eine Haftung für einfache Erfüllungsgehilfen nicht vorsieht. Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auf jeden vertraglichen und gesetzlichen Haftungsgrund einschließlich Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, Verzug und Unmöglichkeit. Keine Haftung erfolgt bei technischem Gebrechen und höherer Gewalt.

9. Rechtegarantie

Der Besteller garantiert, dass er berechtigt ist, die Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger vervielfältigen zu dürfen. Er garantiert insbesondere, dass die Vervielfältigung nicht gegen Urheber- und verwandte Schutzrechte, sonstige gewerbliche Schutzrechte, das Wettbewerbsrecht, Strafgesetze oder Jugendschutzbestimmungen verstößt. Der Besteller trägt die alleinige Verantwortung für den Erwerb von Nutzungsrechten von Verwertungsgesellschaften, die für die Vervielfältigung und den Vertrieb der Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger erforderlich sind. Sollte aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung der Parteien die Anmeldung und Bezahlung solcher Lizenzen durch Musikverlag Wolf R. Reitz erfolgen, ist Musikverlag Wolf R. Reitz berechtigt, die dabei anfallenden Auslagen vom Besteller als Vorauszahlung zu fordern und die Produktion der Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger solange einzustellen, wie der Besteller die erforderliche Vorauszahlung nicht erbracht hat. Der Besteller wird Musikverlag Wolf R. Reitz in diesem Falle außerdem spätestens mit Übergabe der Fertigungsmaterialien alle Informationen mitteilen, die für die ordnungsgemäße Anmeldung bei allen einschlägigen Verwertungsgesellschaften benötigt werden. Wenn Musikverlag Wolf R. Reitz von Dritten wegen der Verletzung eines der vorgenannten Rechte in Anspruch genommen wird, stellt der Besteller Musikverlag Wolf R. Reitz von allen Kosten, die mit der Inanspruchnahme verbunden sind, einschließlich der Gerichts- und Rechtsanwaltskosten frei. Musikverlag Wolf R. Reitz ist nicht verpflichtet, sich gegen die Inanspruchnahme zu verteidigen. Sobald Musikverlag Wolf R. Reitz von Dritten wegen der Verletzung eines der genannten Rechte in Anspruch genommen wird, wird Musikverlag Wolf R. Reitz den Besteller hiervon unverzüglich benachrichtigen. Der Besteller ist verpflichtet, mit dem Dritten unverzüglich Kontakt aufzunehmen und sich zur Verantwortung für die Herstellung zu bekennen.

10. Eigentumsvorbehalt

Die von Musikverlag Wolf R. Reitz hergestellten Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Zahlungsansprüche von Musikverlag Wolf R. Reitz gegen den Besteller - gleich aus welchem Rechtsgrund - Eigentum von Musikverlag Wolf R. Reitz. Sofern der Besteller die Ware zum gewerblichen Weitervertrieb herstellen ließ, ist er bis auf Widerruf durch Musikverlag Wolf R. Reitz berechtigt, die hergestellten Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger an gewerbliche Abnehmer weiterzuverkaufen. In diesem Falle tritt der Besteller schon jetzt seine Forderungen - gleich aus welchem Rechtsgrund -aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an Musikverlag Wolf R. Reitz ab. Der Besteller ist berechtigt, die abgetretene Forderung einzuziehen. Der Besteller verliert diese Berechtigung, wenn eine von Musikverlag Wolf R. Reitz gesetzte Zahlungsfrist fruchtlos verstreicht, die Musikverlag Wolf R. Reitz dem Besteller mit der Androhung gesetzt hat, bei Fristablauf die Abtretung den Abnehmern des Bestellers offen zulegen. Der Besteller ist verpflichtet, Musikverlag Wolf R. Reitz sämtliche gewerblichen Abnehmer der von Musikverlag Wolf R. Reitz hergestellten Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger unter Angabe von Namen und Anschriften unverzüglich anzuzeigen, sobald der Besteller die Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger an den jeweiligen Abnehmer übergeben hat. Wenn der Besteller mit seinem Abnehmer ein Kontokorrent vereinbart hat, wird anstelle der abgetretenen Forderung aus dem Einzelgeschäft zwischen dem Besteller und seinem Kunden die Forderung des Bestellers aus dem Kontokorrent an Musikverlag Wolf R. Reitz nach gleicher Maßgabe abgetreten. Die Abtretung der Forderung aus dem Kontokorrent erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware. Versicherungs- und Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen seinen Kunden werden gleichzeitig abgetreten. Soweit die Forderung des Bestellers gegen seinen Kunden aus der Warenlieferung oder dem Kontokorrent die Forderung von Musikverlag Wolf R. Reitz gegen den Besteller überschreitet, bezieht sich die Abtretung an Musikverlag Wolf R. Reitz auf den erststelligen Teilbetrag der Forderung des Bestellers gegen den Kunden. Wurde der erststellige Teilbetrag oder ein weiterer Teilbetrag der Gesamtforderung befriedigt, ohne dass die Zahlungsansprüche von Musikverlag Wolf R. Reitz gegen den Besteller erfüllt wurden, erstreckt sich die Abtretung auf den jeweils erstrangigen nachfolgenden Zahlungsanspruch des Bestellers gegen seinen Kunden.

11. Werbung

Musikverlag Wolf R. Reitz darf in branchenüblicher Weise mit einem Hinweis auf den Besteller oder den produzierten Ton-, Bild- oder sonstigen Datenträger Eigenwerbung machen.

12. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Soweit von einer Bestimmung des Vertrages abgewichen werden soll, ist die Schriftform erforderlich. Dies gilt auch für eine Abrede, mit der für die Zukunft vom Schriftformerfordernis abgesehen werden soll. Sollte eine der Individualabreden der Parteien unwirksam sein, verpflichten sich die Parteien, diese Individualabrede durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sollte eine der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Musikverlag Wolf R. Reitz unwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen fort. Die Parteien vereinbaren die Anwendung des österreichischen Rechtes. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien. Musikverlag Wolf R. Reitz ist berechtigt, Daten des Auftraggebers in ihrer EDV-Anlage zu speichern und zur Erfüllung dieses Vertrages sowie zur Durchsetzung von Ansprüche von Musikverlag Wolf R. Reitz gegen den Besteller an Dritte weiterzugeben.